


Das Sponsoring einer ATAR-Veranstaltung durch ein Unternehmen kann ein guter Aufhänger für eine Marketing-Aktion sein: Die Einladung „privilegierter“ Kunden zu einer Kulturveranstaltung ist stets eine große Bereicherung, sowohl für das Unternehmen als auch für die Geladenen.
Das Unternehmen und seine Führungskräfte qualifizieren sich dadurch als Teil einer kulturellen Elite, in die indirekt auch diejenigen ihrer Kunden einbezogen werden, die die Möglichkeit bekommen, einer solchen Veranstaltung beizuwohnen. Zudem bietet sich dadurch die Gelegenheit, Angestellte für ihr besonderes Engagement für das Unternehmen zu belohnen.
Finanzielle Förderungen für Vereine, die sich sozial, kulturell oder für eine historische Stätte engagieren, d. h. sämtliche Aktivitäten des ATAR, sind vom zu versteuernden Ergebnis des Sponsor-Unternehmens steuerlich abzugsfähig. Auf jeden Fall aber sind sie ein Zeichen der Freundschaft, die dem ATAR entgegengebracht wird, und eine Ermutigung, seine Aktivitäten weiterzuverfolgen.
Finanzielle Förderungen für Vereine, die sich sozial, kulturell oder für eine historische Stätte engagieren, sind vom zu versteuernden Ergebnis des Sponsor-Unternehmens steuerlich abzugsfähig.